Dienstag, 15. Dezember 2009

Heute Stichtag für Verluste in 2009

Anleger, die 2009 Verluste mit Wertpapieren erlitten haben, müssen sich sputen und einen wichtigen Stichtag beachten: den 15. Dezember 2009. Nur noch bis zu diesem gesetzlich vorgeschriebenen Termin können Sie bei ihrem Onlinebroker oder ihrer Bank eine Verlustbescheinigung beantragen. Der Antrag ist kostenlos.
Viele Banken und Broker, so etwa comdirect, Cortal Consors, DAB bank, E*Trade, flatex, ING-Diba, Postbank ermöglichen es, den Antrag auch online zu stellen. Bei den meisten Banken gibt es dafür spezielle Formulare, bei der ING-Diba und der Postbank kann der Kunde kann den Wunsch nach der Verlustbescheinigung formlos an die Bank richten. Der Auftrag dafür kann zum Beispiel online als PIN/TAN bestätigte Nachricht aufgegeben werden.
Mit der Verlustbescheinigung können Anleger Verluste auf ihrem Depot bei Bank A mit etwaigen Kursgewinnen und anderen Kapitalerträgen auf einem anderen Depot bei einer anderen Bank vornehmen. Dabei wird unterschieden zwischen dem Verlustverrechnungstopf für Aktien und für Sonstige Kapitalerträge. Sie können auch jeweils separat beantragt werden. Wichtig: Diese Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen auf einem anderen Depot bei einer anderen Bank ist nur im Wege der Einkommensteuererklärung möglich. Führt ein Kunde mehrere Depots bei ein und derselben Bank, nimmt die Bank die depotübergreifende Verlustverrechnung ohne Antrag vor.
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Es war zwar sehr schwierig in diesem Jahr Verluste zu machen, aber zum Beispiel die Gulfslide Aktionäre könnten davon Gebrauch machen. Wobei sie nächstes Jahr noch mehr Verluste geltend machen könnten, wenn sie weiter halten LOL