Dieses Post ist unserem Ex-König Gerd gewidmet
Die höchsten deutschen Richter sollen nun Antworten auf brisante Fragen geben, und sie werden das wahrscheinlich noch bis Ende des Jahres tun. Ging alles mit rechten Dingen zu, als die Bundesregierung unter Gerhard Schröder 2003 die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene ermitteln und die für Kinder einfach davon ableiten ließ? Wurde das Leben von Millionen Kindern durch politische Willkür unnötig erschwert? War es ein Verstoß gegen die Verfassung, als ihre Bedürfnisse über den Daumen gepeilt wurden und ihnen danach zum Beispiel 62 Cent im Monat für Spielzeug zustanden?
Die Bundesregierung hatte auch schon eine Vorstellung, was einem Erwachsenen vermutlich reichen könnte: 345 Euro plus Heizung und Miete. Die Beamten gingen nach der Top-Down-Methode vor, die in vielen Unternehmen beliebt ist: Das gewünschte Ergebnis wird vorgegeben, und anschließend werden die Parameter so lange manipuliert, bis die Rechnung aufgeht. So ähnlich verfuhr jetzt notgedrungen auch das Referat V B4. Man rechnete so lange, bis man bei 345 Euro gelandet war. Um sicherzugehen, wurde der Betrag vorsorglich am 24. Dezember 2003 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. "Mit Rechtsstaatlichkeit hatte diese Reihenfolge natürlich gar nichts zu tun", sagt die Darmstädter Rechtsprofessorin Anna Lenze.