Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit der Aufgabe, der Bevölkerung Möglichkeiten zur sicheren und verzinslichen Geldanlage zu bieten und die örtlichen Kreditbedürfnisse zu befriedigen. Gewinnerzielung ist dabei nicht der Hauptzweck.
Sparkassen agieren auf der Basis des Kreditwesengesetzes (KWG), des Sparkassengesetzes ihres Bundeslandes und ihrer Satzung. Diese wiederum basiert je nach Rechtsform entweder auf öffentlichem oder auf Privatrecht.
Unterlagen die Sparkassen früher sehr strengen Geschäftsbeschränkungen, werden sie heute als Universalbanken betrieben, bei denen alle Bankgeschäfte erlaubt sind. Es gibt insgesamt 430 Sparkassen in Deutschland.
Privatbanken sind im Laufe der Finanzkrise stark unter Druck geraten und in der Öffentlichkeit heftig kritisiert worden. Dieses »Schicksal« blieb Sparkassen bis jetzt weitgehend erspart.
Doch im Norden unserer Republik braut sich ein Gewitter zusammen. Im vergangenen Jahr war bereits die zweitgrößte Sparkasse Schleswig-Holsteins, die Sparkasse Südholstein, in Schieflage geraten und musste durch einen Stützungsfonds über 50 Millionen Euro aufgefangen werden. Davon entfielen 30 Millionen Euro auf eine Bürgschaft und 20 Millionen auf eine stille Einlage. Zudem musste die Hamburger Sparkasse mit einem Nachrangdarlehen in Höhe von 50 Millionen Euro aushelfen.
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Mich beschleicht ein richtig ungutes Gefühl. Die Anzahl solcher Meldungen, also Meldungen zur Problemen bei Banken, nimmt zu. So ähnlich hatten wir das bereits vor 2 Jahren.