Donnerstag, 25. Februar 2010

Prävention oder Warnung für die nahe Zukunft?

Das am Mittwoch beschlossene Verbot belebt in entschärfter Version die Uptick-Rule, die 2007 abgeschafft worden war. Es greift dann, wenn Aktien bereits stark im Kurs gefallen sind. Das Verbot wurde von dem SEC-Gremium mit drei zu zwei Stimmen angenommen. Bei Leerverkäufen setzen Spekulanten auf fallende Kurse, indem sie geliehene Aktien verkaufen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt billiger zurückzukaufen. Verliert die Aktie an Wert, entsteht ein Gewinn, der sich aus der Kursdifferenz abzüglich Leihgebühr bemisst.

Das Verbot gilt für alle an US-Börsen gelisteten Aktien. Es tritt 60 Tage nach dem Eintrag in das staatliche Gesetzesregister in Kraft. Fällt ein Titel im Vergleich zum Schlusskurs des letzten Handelstages um mindestens zehn Prozent, werden Leerverkäufe verboten. Das Verbot gilt in diesem Fall für den laufenden und den folgenden Handelstag. Die alte Uptick-Rule hatte bereits gegriffen, bevor die Kursverluste einer Aktie zweistellig wurden.

"Die Regel ist darauf angelegt, das Vertrauen von Investoren zu erhalten und Markteffizienz zu fördern", sagte SEC-Chefin Mary Schapiro. Sie erkenne an, dass Leerverkäufe sowohl nützliche als auch schädliche Wirkungen auf Märkte haben könnten. Schapiro schloss ausdrücklich nicht aus, in Zukunft weitere Einschränkungen zu beschließen.

Die Attacken der Leerverkäufer waren vor allem auf dem Höhepunkt der Finanzkrise höchst umstritten. Zu den lautesten Kritikern gehörten die Chefs von US-Großbanken. Die SEC hatte daraufhin unter anderem beschlossen, Leerverkäufe bei fast 1000 Finanztiteln zu verbieten.



Nachtigall ick hör dir trapsen.