Donnerstag, 3. Dezember 2009

Scheiss Glatzen

Heute urteilt der BGH, ob die rechte Kameradschaft eine kriminelle Vereinigung war. Dresdens Landgericht hatte das verneint. Chronik eines staatlichen Versagens.
Eine Reichskriegsflagge hing an der Wand, als Alexander G. im alten Bauhof von Mittweida auf einen Tisch stieg und die Gründung der Kameradschaft »Sturm 34« verkündete. Der 19-Jährige, Spitzname »Stürmer«, war aus Ravensburg hergezogen. Es hieß, er habe früher bei den »Skinheads Oberschwaben« mitgemacht. Nun sollten in Sachsen gewaltsam »Zecken« und Ausländer verfolgt werden, habe »Stürmer« an einem Märzwochenende vor drei Jahren gerufen. Das sagte ein Zeuge vor Gericht. Oberstaatsanwalt Jürgen Schär hält Alexander G. für das Hirn der Kameraden: »Er hat eine mit viel Ideologie ausgestattete Schlägertruppe geschaffen.«
Mit Körperverletzungen erreichten die Neonazis ihr Ziel: Macht über die Straße. Das Dresdner Landgericht beurteilte »Sturm 34« indes nicht als kriminelle Vereinigung und sprach Alexander G. deshalb vom Vorwurf frei, Mitglied zu sein. Begründung: Es habe ein »verbindlicher Gruppenwille« gefehlt, weil nicht jeder zuschlagen musste. Schär legte Revision ein. An diesem Donnerstag entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Sache: nicht nur, ob »Sturm 34« eine kriminelle Vereinigung war; sondern auch, ob die Drahtzieher unter den Neonazis straffrei ausgehen.
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Mit den Haaren wurde offensichtlich auch das Hirn beschnitten!