Presse, Parteien und Verbände im Fadenkreuz von Kommission und den Kräften dahinter
Anlass dieses Artikels ist ein sowohl verfassungs- als auch eu-primärrechtswidriger Verordnungsentwurf der EU-Kommission im Namen des Datenschutzes, zu welchem Prof. Dr. Johannes Masing, Richter des 1. Senats des deutschen Bundesverfassungsgerichts, am 09.01.2012 in der Süddeutschen Zeitung den Artikel „ein Abschied von den Grundrechten“ veröffentlicht hat, um die Öffentlichkeit wachzurütteln.
Nach unserer Recherche geht es kam zum Vorschein, dass es um ganz andere Ziele als den Datenschutz geht. Es handelt sich vor allem um einen Angriff auf die alternativen Internet-Medien.
Solche Bestrebungen gab es bereits unter dem Deckmantel des Kinder- und Jugendschutzes auf deutscher Ebene mit dem schließlich vom nordrhein-westfälischen Landtag gestoppten Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV). Ein weiterer Versuch zur Zensur der alternativen Internet-Medien war das Engagement für Internetsperren im Namen des Kinderschutzes durch Stefanie Freifrau zu Guttenberg – als ob man Kinder gefährdende Seiten nicht einfach abschalten könnte.
Besonders pikant daran war, dass in 2011 gleichzeitig eine z. B. in der Bild-Zeitung und im Spiegel lancierte Kampagne für die Kanzlerschaft ihres Ehemanns Carl-Theodor zu Guttenberg lief, der damals Bundesverteidigungsminister war und zugleich Lobbyist der militaristischen Denkfabrik European Council on Foreign Relations (www.ecfr.eu), deren Ansichten alles andere als deckungsgleich sind mit dem Friedensgebot und dem Angriffskriegsverbot des Grundgesetzes, und welcher daher ein Interesse an Zensurmöglichkeiten hat.
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