Freitag, 25. März 2011

STEUERVEREINFACHUNGSGESETZ - Was Kapitalanlegern mit dem Steuergesetz blüht

Für den Sparer hält das Steuervereinfachungsgesetz viele Änderungen bereit. Sie betreffen vor allem die Informationspflichten. Ein Überblick.

An diesem Freitag berät der Bundestag über das Steuervereinfachungsgesetz 2011, das Mitte des Jahres in Kraft treten soll.

Das Paket hat bereits für große Aufmerksamkeit gesorgt, vor allem wegen des höheren Arbeitnehmerpauschbetrags sowie der Neuerung, künftig nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben zu müssen.

Dabei wird oft vergessen, dass das Regelwerk auch für Anleger viele Änderungen bringt. Wir listen die wichtigsten auf.

Kapitaleinkünfte

Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne, die der Abgeltungsteuer unterliegen, brauchen schon jetzt in der Regel nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben zu werden.

Zur Berechnung des zumutbaren Eigenanteils bei außergewöhnlichen Belastungen oder des maximal zulässigen Spendenabzugs besteht der Fiskus aber schon auf die Angabe der Daten.

Ab 2012 verzichtet er jedoch darauf. Das bringt vor allem Steuerzahlern mit hohen Kapitaleinkünften Vorteile. Sie können künftig mehr Kosten, etwa im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Krankheit, steuerlich absetzen.
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