Der neue Jugendmediendienstestaatsvertrag ist bisher kaum in der Öffentlichkeit diskutiert worden, obwohl die Folgen eine brachiale Zäsur für die Freiheit des Internets bedeuten. Unter dem Deckmantel des Jugendschutzes können in Zukunft Blogs und andere Internetseiten aus dem Verkehr gezogen werden, wenn sie den neuen Anforderungen nicht entsprechen.
Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. Die Klassifizierungsstufen beruhen dann auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren).
Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts soll für jede Webseite gelten. Für die meisten Betreiber von Websites wird aus rein praktischen Gründen weder die mögliche Verwendung einer technischen Altersprüfung noch eine "Sendezeitbeschränkung" in Frage kommen. Ihnen bleibt dann nur die im JMStV vorgesehene Kennzeichnung der Website mit einer durch die geplanten Jugendschutzprogramme auslesbaren Altersfreigabe. Doch auch das ist schwierig und kommt für einen normalen Blog sicher nicht infrage.
Weiterlesen