EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat dieser Tage eine neue "Strategie der inneren Sicherheit" vorgestellt. Die Strategie enthält wenig Neues und – wenig überraschend – alles, was der Datenschutz verboten hat.
Das neue Strategiepapier über die künftigen fünf Handlungsschwerpunkte, das die Kommissarin am Montag der Öffentlichkeit präsentiert hat, enthält "41 Maßnahmen zur Bewältigung der dringlichsten Herausforderungen für die Sicherheit in Europa". Tätig geworden ist die Kommission auf Initiative des Europäischen Rats. Dieser hatte im Februar 2010 sein Papier "Hin zu einem europäischen Sicherheitsmodell" verabschiedet und darin die Kommission aufgefordert, "maßnahmenorientierte Vorschläge zur Umsetzung der Strategie zu ermitteln".
Die Handlungsschwerpunkte sind (1) die Schwächung internationaler krimineller Netzwerke, (2) Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen, (3) mehr Schutz im Cyberspace, (4) mehr Sicherheit an den Außengrenzen sowie (5) die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen und Katastrophen. Die vorliegende Strategie sieht sich als gemeinsames Programm für die Mitgliedsstaaten und alle Organisationen und Einrichtungen der EU. Auch die operative Zusammenarbeit soll deutlich ausgebaut werden. So weit, so gut.
Doch neben einigen positiven Initiativen zu Vernetzung und Zusammenarbeit im Bereich des Katastrophenschutzes oder zur Bekämpfung von Online-Betrügereien birgt das Papier einigen Sprengstoff. Wird der ausgesprochenen ehrgeizige Zeitplan, der im Papier angegeben ist, auch nur annähernd eingehalten, werden Datenschützer und Zivilgesellschaft vor 2015 wohl keine ruhige Minute mehr haben. Schon 2011 will die Kommission einen Vorschlag für ein eigenes Programm zur Auswertung von EU-Fluggastdaten vorlegen. Fluggastdaten sollen dann nicht mehr "nur" an die USA weitergegeben werden, wie es aktuelle EU-Pläne vorsehen, sondern auch auf europäischem Boden gescreent werden. Dabei steht zu befürchten, dass Daten aller Flugpassagiere systematisch und auch ohne Vorliegen eines Verdachts ausgewertet und gespeichert und zudem für Profilingzwecke (euphemistisch Risikoanaylse genannt) genutzt werden. Kurz: Reisende könnten ohne Ansehen der Person einer permanenten Rasterfahndung unterzogen werden.
Ebenso steht die Durchleuchtung von Banktransaktionen in der EU auf dem Programm der Kommission. Im Namen der Terrorfahndung werden schon jetzt in großem Maßstab Bankdaten an US-Behörden (SWIFT-Abkommen) übermittelt. Nun will die Kommission zusätzlich ein eigenes "Konzept für die Extraktion und Auswertung von Finanztransaktionsdaten in der EU" erstellen. Weitere damit verbundene Einschnitte beim Schutz der Persönlichkeitsrechte keineswegs ausgeschlossen.
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