Die scheinbare Ruhe vor dem Sturm
Im September 2010 werden voraussichtlich die in Deutschland erarbeiteten und im Rahmen der Sonderarbeitsgruppe der Finanzminister unter Leitung von Hermann van Rompuy eingebrachten Vorschläge für ein Staateninsolvenzverfahren das Licht der Öffentlichkeit erblicken.
Grund für Menschenrechts-IMF-Kritik, die Vorstellungen des IWF aus dem Jahr 2002 sowie die Vorstellungen des Wissenschaftlers Wolfgang Zenker, der Bundesregierung und von entwicklungs-politischen NGOs für ein Staateninsolvenzverfahren zu betrachten und die Arbeitsweise des IWF an den Enthüllungen des ehemaligen IWF-Mitarbeiters Davison Budhoo aus dem Jahr 1990 zu messen.
Im folgenden wird gezeigt, dass ein Staateninsolvenzverfahren, in welchem jemand anderes als das Volk (der Souverän) die wesentlichsten Entscheidungen trifft, grund- und menschenrechtlich völlig unzumutbar ist - vor allem, wenn der IWF darin arbeitet, oder wenn es iwf-typische Auflagen beinhaltet. Denn das Volk des Schuldnerstaates ist durch Einsparungen und Steuererhöhungen mehr betroffen als irgendjemand sonst. Es wäre menschenrechtlich auch nichts dadurch gewonnen, wenn der IWF formell außen vor bliebe, und dafür dann andere Organisationen, sei es die EU-Kommission, seien es private Konzerne oder wer auch immer, ein iwf-typisches Verhalten übernehmen würden.
Der Ansatz der Bundesregierung
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