Donnerstag, 6. Mai 2010

Stellungnahme EZB-Gesetzentwurf zu Bargeldverbot

Am 26. März 2010 empfing die Europäischer Zentralbank (EZB) eine Anfrage des griechischen Finanzministers nach einer Meinung betreffs eines Gesetzentwurfes, der die Gerechtigkeit der Besteuerung wieder herstellen soll und Steuerhinterziehung behandelt (nachfolgend Gesetzesentwurf genannt).

Die Kompetenz der EZB eine Meinung abzugeben begründet sich auf die Artikel 127(4) und 282(5) des Abkommens des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union und den zweiten und fünften Einzug der Artikel 2 (1) des Ratsbeschlusses
98/415/EC vom 29. Juni 1998 in Bezug auf die Konsultierung der Europäischen Zentralbank durch nationale Autoritäten in Bezug auf einen Entwurf für Rechtsvorschriften, da sich der Gesetzesentwurf auf Zahlung und Abrechnungssysteme bezieht. In Übereinstimmung mit dem ersten Satz des Artikels 17.5 der Regeln des Prozedurablaufs der Europäischen Zentralbank, hat das Direktorium der EZB diese Meinung angenommen.

1. Absicht des Gesetzesentwurfs

Unter Anderem soll der Gesetzesentwurf den schrittweisen Aufbau von elektronischer Abrechnung einführen.
Artikel 20 des Gesetzesentwurfs führt spezifische Beschränkungen auf Barzahlungen zugunsten anderer Arten von Bezahlung ein, um die Echtheit der Transaktionen und der unterliegenden Dokumente und sicherzustellen und eine Mehrfachprüfung solcher Transaktionen möglich zu mach en.

Artikel 20(2) des Gesetzesentwurfs gibt an, dass für Transaktionen zwischen Geschäften, Abrechnungen und entsprechenden Dokumenten mit einem Wert der € 3000 übersteigt, durch Geschäftsbankkonten gezahlt werden soll oder durch Schecks, die auf solche Konten gezahlt werden. Diese Konten werden mit einer sicheren elektronischen Datenbasisverbunden, die vom Generalsekretariat des Finanzministeriums für Informationssysteme gehalten wird. Das Bankengeheimnis wird für diesen Zweck und aufgehoben und Banken dürfen für die Operation solcher Geschäftskonten keine Gebühren erheben.

In Artikel 20(3) des Gesetzentwurfs wird festgelegt, das Rechnungen für Waren oder Dienstleistungen mit einem Wert über 1500 Euro durch eine Bank bezahlt werden müssen mit Debit-Karten, Kreditkarten oder Schecks , und die Verwendung von Bargeld wird nicht erlaubt sein.


Praktische Sache. Man kontrolliert jeden Zahlungsverkehr, findet dadurch jeden von uns Terroristenfinanzierer, Steuerhinterzieher, Sozialleistungsbetrüger, Schwarzarbeiter, Griechenland-Urlauber, Fincabesitzer (durch Schwarzgeld finanziert), usw. Nebenbei wird der drohende und kommende Bankrun fast überflüssig gemacht. Wenn man nix mehr mit Bargeld bezahlen darf, dann braucht man auch nicht auf die Bank rennen und sein Geld holen. Der Bailout für die Finanzierer der privaten Sicherheitsdienste, Safehersteller und Alarmanlageneinbauer ist ein kleiner Kollateralschaden und schlägt nicht zu Buche. Bei der zu erwarteten Inflation wird man allerdings schon in wenigen Jahren ein Brot mit einem Scheck oder durch Lastschrifteinzugsverfahren bezahlen müssen. Wann wird eigentlich unser Gold und Silber konfisziert?