Der Erwerb von Barren und Münzen aus Silber oder Platin kostet Mehrwertsteuer. Edelmetallkonten und Zollfreilager bieten einen Ausweg.
Die Angst ist wieder da. Ablesen lässt sich das nicht nur an den Risikoprämien für Staatsanleihen aus den südlichen Euro-Ländern oder am Volatilitätsindex VDax. Sondern auch an den Zuflüssen, die mit Edelmetall hinterlegte Schuldverschreibungen verbuchen. Allein dem größten europäischen Vehikel dieser Art, dem ETFS Physical Gold, flossen in der vergangenen Woche 243 Millionen Dollar zu. In Euro erreichte der Goldpreis am Donnerstag ein Rekordhoch. "Die Turbulenzen in Griechenland treiben Anleger geradezu in den Goldmarkt", heißt es in einer DZ-Bank-Analyse vom Donnerstag. "Gold spielt in Krisenzeiten seine Karte als sicherer Hafen‘ aus", ergänzen die Rohstoffexperten der Commerzbank.
Die physisch hinterlegten Schuldverschreibungen mögen Sicherheit versprechen, sie haben allerdings einen Haken, der gerade für Privatanleger relevant ist: Sie unterliegen der Abgeltungsteuer. 25 Prozent vom Gewinn gehen an den Fiskus, Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer kommen noch dazu. Der Gewinn aus Barren oder Münzen muss dagegen nur versteuert werden, wenn sie kürzer als ein Jahr gehalten werden.
Bei den Weißmetallen Platin und Silber, die unter Privatinvestoren immer mehr Anhänger finden, kommt ein weiterer Punkt dazu: die Mehrwertsteuer. Bei Münzen sind es sieben Prozent, bei Barren 19 Prozent. Wer Gold physisch erwirbt, muss dagegen keine Umsatzsteuer abführen.
Doch es gibt eine Möglichkeit, dem Fiskus auch bei Silber oder Platin ein Schnippchen zu schlagen: sogenannte Edelmetallkonten oder Zollfreilager. "Gold sollte man am besten physisch halten. Bei Weißmetallen kann es aber durchaus Sinn ergeben, diese über ein Edelmetallkonto oder in einem Freilager zu lagern", sagt Philipp Vorndran, Kapitalmarktstratege bei Flossbach & von Storch, einem unabhängigen Vermögensverwalter aus Köln. "So spart man Kosten, und die Verwahrung ist steuerlich optimal."
Sofern das Konto physisch besichert ist, aber kein Auslieferungsanspruch besteht, fällt keine Mehrwertsteuer an. Erst bei einer Auslieferung müssten Anleger diese Steuer nachzahlen.
Dazu kommt, dass die Kosten für die Sammelstellen oft geringer ausfallen als die Gebühren für ein Schließfach. Solche Edelmetallkonten bieten beispielsweise die Liechtensteinische Landesbank oder das Bankhaus Jungholz in der Schweiz an. Ein Zollfreilager betreibt etwa der Münchner Edelmetallhändler Pro Aurum. Weil das Lager in der Schweiz steht, werden die Depots in Schweizer Franken geführt. Bis 100.000 Franken fallen jährliche 1,75 Prozent Lagergebühr an. Ab 1 Millionen Franken beträgt sie ein Prozent. Dafür sparen sich Anleger nicht nur Versicherung und Schließfachgebühren, sondern auch Mehrwertsteuer, Zoll und Abgeltungsteuer - ganz legal.
Eines allerdings bieten Edelmetallkonten und Freilager Vorndran zufolge nicht: absolute Sicherheit. "Im Falle einer ökonomischen Kernschmelze ist alleine die schnelle physische Verfügbarkeit relevant", sagt der Vermögensverwalter. "Edelmetallkonten und Zollfreilager erfüllen nur die physische Deckung, bei der schnellen Verfügbarkeit gibt es aber häufig Restriktionen." Schließlich hat schon so mancher Staat in Extremsituationen den Besitz von Edelmetallen verboten.
Bleibt am Ende wieder nur der Kauf von Barren oder Münzen. Doch auch das ist nicht ganz einfach. In einigen Onlineshops für Edelmetalle sind die gängigsten Größen derzeit vergriffen - ähnlich wie nach der Lehman-Pleite 2008. Auch dieser Indikator spricht dafür: Die Angst ist wieder da.