Samstag, 8. Mai 2010

(Schein)Heilige Harmonie

Sie beginnt mit der Taufe und endet mit dem Tod. Die Kirchensteuer begleitet Millionen Christen in Deutschland durch ihr Leben wie ihr Glaube. Es sei denn, man tritt aus. Eine knapper förmlicher Akt; einer zahlt nicht mehr, der andere bekommt nichts mehr. Sonstige Folgen: Keine. Nur am 5. Juli 2007 war es anders, als der Freiburger Kirchenjurist Hartmut Zapp vor das Standesamt Staufen trat. Er bat um eine kleine Ergänzung, nur vier Worte. Aber möglicherweise genug, um ein in zweihundert Jahren gewachsenes System aus den Angeln zu heben.

Seit Dienstag ist klar, Zapp ist gescheitert. Jedenfalls vorerst. Die heilige deutsche Trias von Staat, Kirche und Steuer hat den – nach weltlichen Maßstäben – leicht ketzerisch wirkenden Vorstoß heil überstanden. Der Baden-Württemberger Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gab einer Berufungsklage des Erzbistums Freiburg statt, eine Revision wurde nicht zugelassen. Ob man Mitglied einer Kirche sein kann, ohne Kirchensteuer zu zahlen, sei eine „innerkirchliche Angelegenheit“, die im Falle der Katholiken nach kanonischem Recht zu beurteilen sei.

Der Fall Zapp soll jetzt nach Rom. Er wirft nicht nur ein Schlaglicht auf die einträgliche, aber auch im Vatikan kritisch beäugte deutsche Harmonie von Staat und Kirche. Er stellt indirekt auch die Frage, wie zeit- und glaubensgemäß der Status von Religionsgemeinschaften als öffentlich-rechtliche Körperschaft noch ist. Ein Thema, das auch im Kontext mit dem Islam rechtspolitisch aktuell ist.

Und genau darauf bezog sich Zapps Bitte vor dem Standesamt. Zapp erklärte seinen Austritt, wie alle es tun, nur eben bloß aus der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Mitglied der Kirche wollte er gerne bleiben, als gläubiger Katholik. Hätte sich der Jurist damit durchgesetzt, wäre den Kirchen de facto ein Platz in der zweiten Reihe zugewiesen worden. Sie könnten zwar weiter Steuern erheben, wären aber in der Organisation ihrer Mitglieder gestellt wie ein Privatverein; der amtliche Austritt hätte nur Steuerfolgen.
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