Ich frage die Landesregierung:
1. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung insbesondere hinsichtlich der konkreten gesetzlichen Grundlagen der Einsatz der sogenannten Überwachungsdrohne dar, und in welcher konkreten rechtsförmlichen Art und Weise war in diesem Zusammenhang der niedersächsische Datenschutzbeauftragte zu welchem Zeitpunkt einbezogen?
2. Wann, wo und wie oft wurde die Drohne seit der Anschaffung im Jahr 2008 in Niedersachsen konkret eingesetzt (bitte nach Datum und Einsatzorten getrennt auflisten).
3. Wird die Überwachungsdrohne künftig in den Regelbetrieb gehen und, wenn ja, wann und für welche konkreten Zwecke?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
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Die Lösung dagegen lässt sich in jedem Kleingarten installieren. Versteckt in der Hecke, so wie Radarfallen der Polizei, und im Winter mit einer weihnachtlichen Lichterkette geschmückt, fällt das Ding kaum auf. Der Garagentoröffner lässt sich bestimmt auf die Frequenz des Auslösers umprogrammieren. Fährt man dann mal, ausnahmsweise natürlich, volltrunken oder vollgekifft am Samstag nach Hause und wird von so einer Drohne verfolgt, müsste man es nur bis zur eigenen Grundstücksgrenze schaffen und die Abfangrakete per Garagentoröffner ferngesteuert abfeuern. Nachbarschaftshilfe kann durch die Programmierung der Garagentoröffner der Nachbarn problemlos gegeben werden. Abraten würde ich von der Steuerung der Luftabwehrraketen durch das Mobiltelefon. Euer Standort kann jederzeit mit Hilfe des Telefons bestimmt werden.
Ja, dieser Vorschlag zur Abwehr von Drohnenüberwachung ist dummes Gewäsch. Aber nicht dümmer, als die fortwährenden Versuche der Eliten, uns durch erfundene Bedrohungsszenarien, in die totale Überwachung zu überreden. Drohnen zur Verbrechensbekämpfung. Lässt sich doch gut verkaufen, oder?