Dienstag, 2. März 2010

Hurra Hurra Hurra

Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form ist Geschichte: Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten verstößt gegen das Grundgesetz. Alle bisher gespeicherten Daten müssen umgehend gelöscht werden, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Grundsätzlich sei die Speicherung aber möglich - die Richter fordern von der Bundesregierung aber einen strengen Maßstab für die Datensicherheit und große Transparenz.

Die Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Alle bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Laut Urteil ist die Vorratsdatenspeicherung allerdings zulässig, wenn eine Reihe enger Vorgaben zur Verwendung der Daten, zur ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung erfüllt werden.

Die Bestimmungen sind aus Sicht der höchsten deutschen Richter viel zu unbestimmt. Es fehle insbesondere an hohen Standards für eine Datensicherung. In der jetzigen Fassung verstoße es gegen das Telekommunikationsgeheimnis. Ein weitgehend offener Datenpool hebele den notwendigen Zusammenhang zwischen Speicherung und Zweck der Speicherung auf, sagte der scheidende Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.
"Bis in die Intimsphäre"

Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate um einen "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis", weil die Verbindungsdaten inhaltliche Rückschlüsse "bis in die Intimsphäre" ermöglichten und damit aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden könnten. Weil zudem Missbrauch möglich ist und die Datenverwendung von den Bürgern nicht bemerkt werde, sei die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form geeignet, "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen".

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird derzeit aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.

Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten für sechs Monate gespeichert. Abrufbar sind sie für die Strafverfolgung sowie zum Zweck der Gefahrenabwehr. Im größten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger geklagt, auch die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der frühere Innenminister Gerhart Baum von der FDP.
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Die Verfassungsrichter haben dem Staat die orange Karte gezeigt. Grundsätzlich ist es ein gutes Urteil für uns alle, aber eben nur im Ansatz. Es wird auch in Zukunft eine Speicherung von Vorratsdaten geben. Das wird allerdings eine ganze Weile dauern. Der Gesetzgebungsprozess ist ein langwieriger und mit der FDP (ich dachte nicht, das ich das mal sagen würde) auf der Regierungsbank wird es für die Regierenden umso schwerer. Danke Karlsruhe!