Freitag, 25. September 2009

Wolle und sein Vermächtnis

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet , zielt das Papier aus dem Schäuble-Ministerium darauf ab, die Aufgaben des Bundesamtes und der Polizei zusammenzufassen. So solle künftig auch der Inlandsgeheimdienst Computer online durchsuchen dürfen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Online-Durchsuchung ist noch unklar, ob Geheimdienste dieses Mittel nutzen dürfen.
Der Verfassungsschutz soll zudem auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen dürfen, wie die Zeitung berichtet. Das dürfen bislang Polizei und Justiz. Dem Verfassungsschutz sollen auch Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden. Außerdem soll der genetische Fingerabdruck als „erkennungsdienstliche Standardmaßnahme“ eingeführt werden, was bislang nur bei schweren Straftaten und nur mit einem Richter erlaubt ist.
Den Sicherheitsbehörden soll auch die Infiltration im kriminellen und verfassungsfeindlichen Milieu erleichtert werden. Verdeckte Ermittler sollen, wenn sie Straftaten begehen und diese zum „szenetypischen Verhalten“ gehören, nicht bestraft werden, wie die „SZ“ schreibt.


Bevor er im Niemandsland der Bedeutungslosigkeit verschwindet, gibt er noch einmal alles. Darf also ein Ermittler in einem Mordfall dann morden ? Ich übertreibe bewusst. Ein Ermittler kann doch nicht vom Gesetz ausgenommen werden. Ich kann zwar der Argumentation folgen, aber es darf niemals einen Freibrief für Polizisten geben. 
Danke Wolle !