Samstag, 19. September 2009

Dawes- und Young-Papiere oder Schulden aus 1924

Unglaublich, aber wahr: Deutschland und die Deutsche Telekom zahlen noch immer indirekt für Reparationen aus dem Versailler Vertrag.
Eine Anleihe in der Hand sagt noch gar nichts. Diese Erfahrung machen zurzeit Besitzer von Bonds aus den 20er und 30er-Jahren – den Dawes- und den Young-Anleihen. Sie pochen darauf, dass ihre Papiere im wahrsten Sinn des Wortes vergoldet werden. Den Dukatenesel soll Deutschland spielen, das sich aber störrisch zeigt.
Daher klagen sie vor New Yorker Gerichten gegen die Bundesrepublik. Mit den Dawes- und Young-Papieren hat es eine besondere Bewandtnis. Bei Auflage 1924 und 1930 besaßen sie eine Goldklausel. Die Originalbedingungen ermöglichen es Inhabern, zwischen einer Auszahlung in Geld oder Feinunzen Gold zu wählen. Die Kläger pochen auf eine Rückerstattung in Form von Edelmetall. „Da der Goldpreis seit 1930 deutlich zugelegt hat, kann so eine 1000-Dollar-Young-Anleihe mehrere Millionen Dollar wert sein“, sagt Hans-Georg Glasemann, Sachverständiger für historische Wertpapiere.